Ab August wieder Krankengeld für selbstständige Kassenmitglieder
Veröffentlicht am 30.07.2009
Gehören Sie zu den Selbstständigen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind? Dann genießen Sie ab dem 1. August 2009 wieder ein Privileg, das Ihnen der Gesetzgeber Anfang des Jahres zunächst gestrichen hatte: Sie haben – wie die Angestellten – wieder Anspruch auf Krankengeld. Handeln müssen Sie aber, wenn Sie für Krankengeld eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Sonst zahlen Sie womöglich doppelt.
Krankengeld bekommen Sie als freiwillig versichertes Kassenmitglied ab dem 43. Tag, wenn Sie so krank sind, dass Sie nicht arbeiten können. Das Krankengeld entspricht bei Selbstständigen quasi dem, was Arbeitnehmer nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber von der Krankenkasse bekommen. Bei freiwillig versicherten Selbstständigen gibt es zwar keinen Arbeitgeber. Die ersten sechs Wochen müssen sie also selbst überbrücken. Danach aber haben sie ebenfalls Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.
Allerdings hatte der Gesetzgeber bei der Gesundheitsreform einen Stolperstein für freiwillig versicherte Selbstständige eingebaut: Für sie wurde ab Januar das Krankengeld gestrichen. Jetzt wurde dieser Beschluss wieder rückgängig gemacht, was heißt, dass Krankengeld ab 1. August wieder zum normalen Leistungsumfang für Selbstständige dazugehört. Dabei gilt der gleiche Beitragssatz wie für Angestellte, nämlich 14,9 Prozent.
Handeln Sie jetzt, wenn Sie eine Zusatzpolice für Krankengeld abgeschlossen haben
Wenn Sie nach dem Wegfall der gesetzlichen Absicherung eine freiwillige private Police, eine so genannte Krankentagegeldversicherung, abgeschlossen haben, sollten Sie diese sofort kündigen. Sie haben nämlich nur bis Jahresende Zeit. Dafür muss Ihre Kündigung spätestens bis zum 30. September 2009 vorliegen. Schicken Sie Ihre Kündigung am besten gleich ab und appellieren Sie an Ihren Versicherer, Sie aus Kulanzgründen sofort aus dem Vertrag zu entlassen. Das spart Ihnen möglicherweise mehrere Monate unnützer Prämienzahlungen.
Wer einen Wahltarif hat, sollte bei der Krankenkasse nachfragen
Unklar ist noch, wie es die Krankenkassen handhaben, wenn ein selbstständiges, freiwilliges Mitglied fürs Krankengeld extra einen Wahltarif abgeschlossen hat, der zusätzliches Geld kostet. Hier gibt es noch keine genauen Durchführungsrichtlinien. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach: Wird dieser Wahltarif automatisch beendet? Haben Sie die Möglichkeit, auf das Krankengeld zu verzichten und stattdessen einen günstigeren Beitragssatz zu zahlen? Weil jede Kasse hier anders vorgeht, sollten Sie diese Details direkt mit ihr klären und alle Informationen, die Ihnen dazu per Post gesendet werden, aufmerksam verfolgen.








