Private Krankenversicherungen: Basistarif ist rechtens

Veröffentlicht am 18.06.2009

Die privaten Krankenversicherungen haben eine bittere Niederlage einstecken müssen: Ihre Klage gegen den Basistarif scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht. Damit muss nun jede private Krankenversicherung eine Tarifklasse anbieten, in der sich auch Menschen mit niedrigen Einkommen oder mit teuren Vorerkrankungen versichern können (BVerfG 1 BvR 706/08).

Hintergrund des Basistarifs ist die allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung, die mit der Gesundheitsreform in Kraft getreten ist. Im Basistarif der privaten Krankenversicherung können – und müssen! - sich nun all diejenigen versichern, die nicht in die gesetzliche Versicherung fallen und bisher keinen Versicherungsschutz besaßen. Das betrifft z. B. Selbstständige, die sich eine „normale“ private Krankenversicherung aufgrund einer schlechten Auftragslage nicht leisten können.

Was genau ist der Basistarif?

Der Basistarif der privaten Krankenversicherer bietet den Versicherten vergleichbare Leistungen wie eine gesetzliche Versicherung. Die üblichen Vergünstigungen von Privatpatienten, wie etwa die Chefarztbehandlung, sind hier in der Regel nicht inbegriffen. Im Gegenzug darf dieser Tarif aber auch nicht mehr kosten als den Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenkasse.

Keine Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse

Ein wichtiger Baustein des Basistarifs ist das Verbot der sogenannten Risikozuschläge. D. h., die Versicherungsunternehmen dürfen vom Antragsteller aufgrund von Vorerkrankungen etc. keine höheren Prämien verlangen. Auch dürfen keine Leistungen, die dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, ausgeschlossen werden. Dennoch kann die Versicherung den Gesundheitszustand des Anwärters überprüfen, denn die Risiken müssen in die allgemeine Kalkulation über alle Verträge hinweg einfließen.

Beantragen Sie eine Krankenversicherung

Wenn Sie sich nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichern können und in der Vergangenheit bei keiner privaten Versicherung einen Vertrag erhalten haben, sollten Sie jetzt einen neuen Anlauf unternehmen. Einen Basistarif muss Ihnen die private Krankenversicherung anbieten. Damit kommen Sie dann auch Ihrer Verpflichtung zur Krankenversicherung nach.

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