Haben Sie Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Veröffentlicht am 22.10.2009
Weihnachten ist nicht mehr so weit weg, das Fest der Liebe und der Geschenke. Passend zu den Jahresendausgaben gibt es für viele Arbeitnehmer ein schönes Extra aufs Konto: das Weihnachtsgeld. Darauf können Sie aber nicht immer zählen.
Das Weihnachtsgeld ist eine Sonderleistung durch den Arbeitgeber. Darauf hat nicht jeder Arbeitnehmer Anspruch. Nur in bestimmten Fällen können Sie darauf bestehen.
Weihnachtsgeld ist im Arbeits- oder Tarifvertrag festgeschrieben
Wenn das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag ohne Wenn und Aber festgeschrieben ist, dann muss es der Arbeitgeber auch auszahlen. Andererseits gilt jedoch: Wenn dort nichts festgeschrieben ist, bekommt der Arbeitnehmer im Zweifelsfall auch nichts.
Anspruch aufgrund betrieblicher Übung?
Eine Ausnahme von dieser Regelung ist allerdings die sogenannte betriebliche Übung. Das heißt: Hat der Arbeitgeber in drei aufeinander folgenden Jahren regelmäßig und ohne Einschränkungen das Weihnachtsgeld überwiesen, können Sie sich als Arbeitnehmer auch im Folgejahr auf eine Zahlung verlassen und sie sogar einklagen. Auch dann, wenn es keine schriftliche Vereinbarung dazu gibt.
Besteht ein Widerrufsvorbehalt?
Die meisten Unternehmen schützen sich mittlerweile gegen die unbegrenzte Verpflichtung zur Zahlung des Weihnachtsgeldes. In den Arbeitsverträgen steht dann eine Klausel, dass jedes Jahr neu über die Auszahlung entschieden wird. Sie lautet z. B. „Die Zahlung von etwaigen Sondervergütungen (Gratifikationen, Weihnachtsgeld, Prämien etc.) erfolgt in jedem Einzelfall freiwillig und auch bei wiederholter Gewährung ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft.“ In diesem Fall muss der Arbeitgeber aber bei der Auszahlung jedes Mal auf den Widerrufsvorbehalt hinweisen.
Wie sieht es mit Ihrem Anspruch auf Weihnachtsgeld aus? Überprüfen Sie doch einmal Ihren Arbeitsvertrag oder auch den entsprechenden Tarifvertrag daraufhin, ob Sie tatsächlich einen Rechtsanspruch darauf haben.








