Arztbesuch: Lassen Sie sich das Geld nicht aus der Tasche ziehen

Veröffentlicht am 15.10.2009

Kaum zu glauben, aber wahr: Ärzte sind mittlerweile gute Kaufleute geworden. Dabei geht es nicht immer um illegale Praktiken. Aber wenn Sie als Patient nicht aufpassen, werden Ihnen beim Arztbesuch Untersuchungen verkauft, die Ihre Kasse nicht übernimmt, sondern die Sie selbst bezahlen müssen. Lesen Sie hier, was Sie beachten müssen, um nicht horrende Summen für unnötige Arztleistungen zahlen zu müssen.

Der Begriff „IGeL“ steht hier nicht für das putzige Tierchen mit den Stacheln, sondern für kostenpflichtige „individuelle Gesundheitsleistungen“. Also für Zusatz-Untersuchungen, Behandlungen oder Beratungen, die die Kasse nicht zahlt. Dazu gehört etwa die Messung des Augeninndendrucks beim Augenarzt – eine Methode zur Früherkennung von Grünem Star. Ebenso eine reisemedizinische Beratung, wenn Sie etwa zu einem Urlaub in exotische Länder aufbrechen. Auch Schwangere werden vom Frauenarzt häufig mit IGeL-Leistungen beglückt. So etwa mit dem Vorschlag, aus Sicherheitsgründen noch eine vierte Ultraschallmessung vorzunehmen (drei zahlt im Regelfall die Kasse). Bei älteren Menschen wird häufig zur Diagnose von Osteoporose die Ermittlung der Knochendichte vorgeschlagen.

Der Arzt wird Ihnen – schon aus Eigeninteresse – häufig zu solchen individuellen Gesundheitsleistungen raten.
Als Patient sollten Sie aber genau nachfragen:

  • Warum schlägt der Arzt Ihnen diese IGeL-Leistung vor?
  • Was ist der medizinische Nutzen einer solchen IGeL-Leistung?
  • Warum zahlt es die Krankenkasse nicht?


Aufgepasst: Manchmal werden Kassenleistungen als IGeL abgerechnet

Gerade beim letzten Punkt müssen Sie aufpassen: Wenn eine nachgewiesene medizinische Notwendigkeit besteht, zahlt die Kasse sehr wohl. Nur hat der Arzt dann den Aufwand, den Nutzen zu beweisen. Beispiel: Bei Schwangeren übernimmt die Kasse auch die vierte Ultraschalluntersuchung, wenn das Kind im Bauch der Mutter etwa eine atypische Lage aufweist. Ähnliches gilt für IGeL-Vorsorgeuntersuchungen: Gibt es einen begründeten Verdacht auf eine Krankheit, dann werden von der Kasse auch Vorsorgeuntersuchungen übernommen, die helfen, diese Krankheit zu diagnostizieren.

Tipp: Lassen Sie sich nicht gleich alles aufschwatzen, sondern fragen Sie kritisch nach. Wenn Sie im Zweifel sind, ob die vorgeschlagene IGeL-Leistung Ihnen auch wirklich den gewünschten Nutzen bringt, kann Ihnen die unabhängige Patientenberatung weiterhelfen. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet unter www.unabhaengige-patientenberatung.de


Kein Honoraranspruch ohne Ihre Unterschrift

Wenn Sie auf der Arztrechnung eine IGeL-Leistung finden, der Sie nicht mit Ihrer Unterschrift unter einem entsprechenden Vertrag zugestimmt haben, dann brauchen Sie sie auch nicht zu bezahlen. Das hat das Landgericht Mannheim schon Anfang 2008 klargestellt (Aktenzeichen: 1 S 99/07). Sie haben es also selbst in der Hand, IGeL-Leistungen, von denen Sie nicht überzeugt sind, gar nicht erst in Anspruch zu nehmen.

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