Arbeitslosengeld gibt es auch im grenznahen Ausland
Veröffentlicht am 15.10.2009
Leben im Ausland, arbeiten in Deutschland, das ist oft eine attraktive Kombination. In der Schweiz und in Österreich sind die Steuern viel niedriger, in den Niederlanden oder in Tschechien die Mieten und Lebenshaltungskosten geringer. Mit einem deutschen Gehalt lebt es sich da gut und mit deutschem Arbeitslosengeld lässt es sich auskommen. Ein neues Urteil bestätigt, dass es auch für Noch-nicht-Grenzgänger gezahlt werden muss.
Unter welchen Bedingungen Arbeitslosengeld gezahlt wird
- Sie sind arbeitslos.
- Sie haben sich persönlich arbeitslos gemeldet.
- Sie haben die Anwartschaftszeit erfüllt, das heißt: Sie haben in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis verbracht. Dazu zählt auch die Elternzeit.
- Sie stehen dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie Ihr Arbeitslosengeld unabhängig von Ihrem Wohnort ausgezahlt.
Für Arbeitslose im grenznahen Ausland gelten dieselben Regeln wie für Grenzgänger
Das gilt sogar dann, wenn Sie erst ins Ausland ziehen, nachdem Sie arbeitslos geworden sind, bestätigt ein neues Urteil des Bundessozialgerichts. Geklagt hatte ein Sozialpädagoge, der zuerst eine befristete Stelle in Deutschland hatte, anschließend seine neugeborene Tochter betreute und dafür Erziehungsgeld bezog (der Fall ereignete sich 2003). Wegen der geringeren Miete zog in die Niederlande in einen Ort kurz hinter der deutschen Grenze. Nach Ablauf der Erziehungszeit beantragte er in den Niederlanden Sozialleistungen. Als er die nicht bekam, meldete er sich in Deutschland arbeitslos und beantragte Arbeitslosengeld.
Die Bundesagentur für Arbeit weigerte sich zunächst zu zahlen. Begründung: Der Umzug sei erst nach dem Ende seines Arbeitsverhältnisses während der Arbeitslosigkeit erfolgt. In dritter Instanz urteilte nun das Bundessozialgericht, dass es darauf nicht ankommt (Az. B 11 AL 25/08 R).








