Kfz-Police: Auch beim gleichen Versicherer geht’s oft billiger
Veröffentlicht am 01.10.2009
Alle Jahre wieder im Herbst empfehlen Ihnen die Medien den Wechsel des Kfz-Versicherers hin zu anderen Anbietern mit günstigeren Tarifen. Wer bis Ende November die alte Police kündige und eine neue abschließe, könne viel Geld sparen, heißt es dann unisono. Aber Achtung, das stimmt gar nicht immer.
Warum der Versicherungswechsel oft teurer wird als gedacht
Vor allem eine Sondereinstufung (etwa eine Ehegatten- oder Zweitwagenregelung) kann dann weg sein, und mit ihr der geschenkte Schadensfreiheitsrabatt für meist zwei Jahre. Es gibt aber eine Alternative zum Versicherungswechsel, die in solchen Fällen den geschenkten Schadensfreiheitsrabatt nicht bedroht:
Der Trick besteht darin, den eigenen Versicherer nach seinem aktuellen Tarif zu fragen und in diesen neuen Tarif zu wechseln, wenn er günstiger ist. Das empfiehlt jedenfalls der Bund der Versicherten. Die meisten Versicherungsgesellschaften bringen nämlich im Oktober eines jeden Jahres die neuen Tarife heraus. Darin werden bestimmte Anpassungen bei der Kalkulation vorgenommen. So kann sich etwa das Vorhandensein einer Garage bei der Kasko günstiger auswirken als vorher. Oder die Tatsache, dass nur Sie selbst und Ihr Ehepartner das versicherte Auto fahren. Und schwupps – schon ist eine Ersparnis bei Ihrem bestehenden Versicherungspartner möglich, mit der Sie vorher gar nicht gerechnet haben.
Lassen Sie sich ein Angebot nach dem neuesten Tarif machen
Statt die Kfz-Versicherung überstürzt zu kündigen, probieren Sie es doch einmal damit: Bitten Sie Ihre Versicherung (oder den Versicherungsvertreter oder -makler, der Sie betreut), um ein neues Angebot für Sie. Es ist gar nicht so selten, dass schon dadurch eine satte Ersparnis für Sie herausspringt. Und Sie haben dann nicht so viel bürokratischen Aufwand wie beim Wechsel zu einem komplett anderen Versicherer. Stichtag ist aber auch hier meist der 30. November 2009, um den alten Tarif zu kündigen und in den neueren zu wechseln. Es gibt aber auch andere Stichtage: Bei manchen Versicherern bezieht sich die Kündigungsfrist von einem Monat nicht auf den Jahreswechsel, sondern auf das Datum der Autozulassung und damit auf den Abschluss der Versicherung.








