Kfz-Haftpflicht: Zur Wies´n sollten Sie besser vorsichtig fahren
Veröffentlicht am 24.09.2009
In München ist das Oktoberfest in vollem Gange, im Südwesten beginnt bald der Cannstatter Wasen, und auch in anderen deutschen Städten gehört ein Volksfest, Schützenfest oder eine Kirmes zur beliebten Herbsttradition. Aufpassen müssen Sie, wenn Sie als Auto- oder Motorradfahrer in der Nähe unterwegs sind. Fahren Sie einen Betrunkenen an, ersetzt die Haftpflicht oft nicht den vollen Schaden. Auch nicht, wenn Sie selbst bei dem Unfall stocknüchtern waren und der Betrunkene die Verkehrsregeln verletzt hat.
Das entschied das Amtsgericht München im Fall einer Motorradfahrerin, die während des Oktoberfests in der Nähe der Wies’n einen betrunkenen Fußgänger anfuhr. Sie selbst war mit 40 bis 50 Stundenkilometern über eine grüne Ampel gefahren, der Fußgänger dagegen hatte stockbetrunken das Rotlicht seiner Ampel missachtet. Die Versicherung weigerte sich daraufhin, der Motorradfahrerin den vollen Schaden zu ersetzen. Sie gab ihr eine Mitschuld von 50 Prozent an dem Unfall und zahlte folglich nur die Hälfte. Dagegen zog die Motorradfahrerin vor Gericht. Aber vergebens!
Bei Volksfesten müssen Sie mit Betrunkenen rechnen
Die Richter des Amtsgerichts München gaben dem Versicherer Recht (Az. 331 C 22085/07). Begründung: Wer mit seinem Fahrzeug in der Nähe eines Volksfestes unterwegs sei, müsse jederzeit mit betrunkenen Fußgängern rechnen und entsprechend langsam fahren. Einen Auto- oder Motorradfahrer, der sich nicht daran halte, treffe eine Mitschuld. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Aufgepasst: Das oberste Gebot der Straßenverkehrsordnung lautet Vorsicht und Rücksicht. Wer nicht mit Bedacht und situationsangepasst fährt, kann sich bei Unfällen nicht auf bestehende Verkehrsregeln (grüne Ampel = freie Fahrt etc.) berufen. Gerade bei Volksfesten wie dem Münchner Oktoberfest müssen Sie mehr aufpassen als sonst, da dort nun einmal kräftig Alkohol konsumiert wird und Betrunkene quasi dazugehören.








