Kurzarbeit kann Ihre betriebliche Altersversorgung gefährden

Veröffentlicht am 17.09.2009

Kurzarbeit ist einerseits eine feine Sache. Erhält sie doch dank staatlicher Zuschüsse und dem Lohnverzicht durch die Arbeitnehmer Jobs, die sonst aufgrund des Auftragsmangels wegfallen würden. Allerdings kann Kurzarbeit für Arbeitnehmer unerwünschte Nebenwirkungen auf die betriebliche Altersversorgung haben. Unter Umständen droht sogar ein Totalverlust.

Es gibt unterschiedliche Formen der betrieblichen Altersvorsorge: Unproblematisch ist die vollständig vom Arbeitgeber finanzierte. Im Kleingedruckten der jeweiligen Regelung steht dann, ob der Chef die Zahlungen bei Kurzarbeit reduzieren darf. Niedrigere Beiträge bedeuten dann aber auch später weniger Auszahlung.

Anders sieht es bei der sogenannten Entgeltumwandlung aus, bei der ein Teil des Bruttogehalts des Arbeitnehmers in die betriebliche Altersvorsorge fließt. Problematisch sind insbesondere die Verträge mit integrierter Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), bei denen der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Gehaltsanteil beisteuert. Hier droht nicht nur eine niedrigere Versorgungsleistung im Rentenfall, sondern der Totalausfall der Berufsunfähigkeitsversicherung. Darauf weist der Bund der Versicherten aktuell hin.

Niedrigeren Arbeitgeberzuschuss möglichst mit eigenem Geld ausgleichen

Das ist zwar gerade während der Kurzarbeit mit dem verringerten Einkommen nicht einfach. Trotzdem: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die Sie haben. Schließlich sichert sie Ihre Arbeitskraft und das Einkommen daraus ab, das für Sie und Ihre Familie existenziell ist. Werden die Prämien während der Kurzarbeit nicht oder nicht voll gezahlt, verlieren Sie den Versicherungsschutz.

Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um sich diesen Versicherungsschutz auch während der Kurzarbeit zu erhalten:

  • Sie zahlen die Beiträge freiwillig selbst.
  • Sie lassen den Vertrag ruhen (ihn „beitragsfrei stellen“). Dann kann es aber sein, dass der Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung verlangt, wenn Sie den Vertrag wieder aufleben lassen wollen. Hatten Sie in den letzten Jahren gesundheitliche Probleme, könnte das schwierig werden.

Bevor Sie die BU beitragsfrei stellen, sollten Sie unbedingt danach fragen, wie wann und zu welchen Bedingungen die Police wieder bedient werden kann. Manche Versicherer begrenzen diese beitragsfreie Zeit nämlich. Falls die überschritten wird, kann der Vertrag nicht mehr aufleben – und Ihre BU ist endgültig futsch.