Zusatzbeitrag der Krankenkassen: Warum gerade 8 Euro?

Veröffentlicht am 10.09.2009

Die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln GBK machte den Anfang: Rückwirkend zum 1. Juli 2009 erhebt die kleine gesetzliche Krankenkasse von ihren Mitgliedern eine Zusatzprämie in Höhe von 8 Euro. Auch andere Krankenkasse werden wohl früher oder später zusätzliches Geld von den Versicherten einziehen, und bei den meisten werden es wohl ebenfalls 8 Euro sein. Warum gerade diese Summe? Dahinter verbirgt sich eine besondere Regelung der Gesundheitsreform: die 8-Euro-Regelung.

Grundsätzlich gilt: Eine Krankenkasse, die mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt, hat das Recht, von ihren Mitgliedern eine Zusatzprämie zu verlangen. Dieser Schritt muss zuvor vom Bundesversicherungsamt abgesegnet werden.

Wie viel darf die Krankenkasse maximal verlangen?

Die Zusatzprämie darf eine Krankenkasse allerdings nicht in unbegrenzter Höhe erheben. Ausgangspunkt für die Berechnung des Höchstsatzes ist das beitragspflichtige Einkommen des Mitglieds: Maximal 1 Prozent dürfen es zusätzlich sein. Mit dieser 1-Prozent-Klausel soll verhindert werden, dass die Zusatzbeiträge der Krankenkassen den Versicherten finanziell überfordert. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzlich Versicherung liegt derzeit bei 3.675,00 Euro pro Monat und dient als Obergrenze für die Berechnung. Die Krankenkasse kann also im Höchstfall 36,75 Euro monatlich zusätzlich einziehen – und das auch nur von den Mitgliedern, die über ein solch hohes Einkommen verfügen.

Woher kommt der Betrag von 8 Euro?

Allerdings bedeutet es einen ganz schönen Verwaltungsaufwand, wenn bei jedem Versicherten die Zusatzprämie individuell berechnet werden muss. Deshalb hat die Politik eine Untergrenze eingeführt, bis zu der keine individuelle Anpassung erfolgen muss. Diese Grenze liegt bei 8,00 Euro.

Die 8-Euro-Regelung heißt konkret, dass die Krankenkassen dann die Einkommenssituation ihrer Mitglieder nicht überprüfen muss, wenn sie bis zu 8,00 Euro einzieht. Benachteiligt sind von dieser Regelung jene Versicherten, die weniger als 800,00 Euro verdienen, denn sie zahlen in diesen Fällen mehr als die 1 Prozent, die eigentlich die Höchstgrenze darstellt. Wenn eine Versicherung also eine Zusatzprämie erheben muss, stellt ein Betrag von 8,00 Euro pro Versicherten für die Kasse einen optimalen Kompromiss aus Aufwand und Ertrag dar.

Übrigens: Wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, dann haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Mehr dazu lesen Sie in der nächsten Woche in Ihrem Niemals-Pleite!-Newsletter.

Buchtipp: Dieser Tipp stammt aus dem Buch „Niemals pleite! Die Gesundheitsreform – So machen Sie das Beste daraus“ von Dr. Albrecht Kloepfer und Cordula Natusch.