Krankenhaus: Zuzahlung gilt pro Tag und nicht pro Übernachtung
Veröffentlicht am 20.08.2009
Es ist leider so: Als gesetzlich krankenversicherte Person müssen Sie bei Krankenhausaufenthalten eine Zuzahlung leisten. Sie liegt bei 10 Euro pro Tag. Wenn dann aber die Abrechnung des Krankenhauses tatsächlich im Briefkasten liegt, sind viele Patienten empört: Denn für den Aufnahme- und Entlassungstag wird der volle Tagessatz verlangt. „Ist das rechtens?“, fragen sich viele.
Tatsächlich werden bei der Zuzahlung für Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte alle angebrochenen Tage voll mitgezählt, also sowohl der Aufnahme- als auch der Entlassungstag. Entscheidend ist nicht die Zahl der Übernachtungen, wie das etwa bei Hotels üblich ist, sondern die Zahl der Kalendertage.
Beispiel: Wer am Montag stationär in ein Krankenhaus aufgenommen und am Mittwoch derselben Woche wieder entlassen wird, übernachtet zweimal, leistet aber für insgesamt drei Tage die Zuzahlung von 10 Euro, muss also 30 Euro ans Krankenhaus überweisen.
Es gibt aber Zuzahlungsgrenzen und Ausnahmen
Allerdings werden gesetzlich versicherte Patienten nicht unbegrenzt zur Kasse gebeten. Maximal für 28 Krankenhaustage pro Jahr müssen sie eine Zuzahlung leisten. Ausgenommen von der Zuzahlungsregelung sind Patienten unter 18 Jahren. Wenn ein Krankenhaus also in diesem Fällen irrtümlich zu viel Geld von Ihnen verlangt, dann wehren Sie sich.








